Datenschutzgesetz einfach erklärt: Outsourcing
Das musst du beim Outsourcing beachten
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Unternehmen Geschäftsprozesse an einen Dritten outsourcen (z.B. die Lohnbuchhaltung an ein Treuhandbüro).
In diesem Fall bearbeitet der Dienstleistungsprovider Personendaten im Auftrag des Unternehmens. Grundlage hierfür ist ein Outsourcingvertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag, ADV).
Das Schweizer Datenschutzgesetz stellt gewisse Anforderungen an einen solchen ADV. Du solltest dir unbedingt einen Überblick über die ADVs verschaffen und deren Inhalt auf ihre Datenschutzcompliance überprüfen. Ist ein Provider vielleicht sogar im Ausland ansässig?
Mit unseren Checklisten, weisst du, was zu tun ist.

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