Datenschutzgesetz einfach erklärt: Informationspflicht

Informiere die betroffenen Personen

Mit dem Dateninventar hast du bereits einen ersten wichtigen Compliance-Schritt des Schweizer Datenschutzgesetzes gemacht Hier siehst du nun, wieso wir dir in jedem Fall empfehlen, ein solches zu erstellen.

Sobald du nämlich Personendaten bearbeitest, musst du die betroffenen Personen darüber informieren. Häufig geschieht dies durch eine Datenschutzerklärung auf der Website.

Mit dem Dateninventar als Hilfe kannst du nun deine Datenschutzerklärung erstellen oder die bestehende auf deren Vollständigkeit hin überprüfen. Wir unterstützen dich dabei mit einem Merkblatt und einer Vorlage in einfacher Sprache.

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