Datenschutzgesetz einfach erklärt: Meldepflicht
Meldepflicht bei Datenschutzverletzung
Wo Personendaten bearbeitet werden, kann es zu Datensicherheitsverletzungen kommen. Damit ist z.B. der Verlust, die Manipulation oder Offenlegung an Unbefugte gemeint.
In bestimmten Situationen verlangt das Schweizer Datenschutzgesetz, dass die Datensicherheitsverletzung an den EDÖB gemeldet und die betroffene Person informiert werden. Kommt es zu einer Datensicherheitsverletzung, musst du sie erkennen und wissen was zu tun ist. Keine Bange! Unser Merkblatt und Vorlage führen dich da durch.

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