Datenschutzgesetz einfach erklärt: Dateninventar

Erstelle ein Dateninventar

Zuerst solltest du ein Verzeichnis über deine Bearbeitungstätigkeiten (Dateninventar) erstellen. Dies beinhaltet im Wesentlichen folgende Informationen: Wer bearbeitet welche Daten zu welchem Zweck.

Kleinere Unternehmen sind von dieser Pflicht des Schweizer Datenschutzgesetzes in der Regel befreit Es ist trotzdem ratsam ein solches zu erstellen. Es hilft dir zu verstehen, wer in deinem Unternehmen welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet.

Musst du ein Dateninventar erstellen und wie könnte ein solches aussehen? Wir helfen dir mit einer Checkliste und einer Vorlage weiter.

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