Datenschutzgesetz einfach erklärt: DSFA

Risiken der Datenbearbeitung abschätzen

Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt von dir, dass du Risiken deiner Datenbearbeitungen abschätzen kannst. Weshalb?

Das Gesetz verpflichtet dich, eine sog. Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen, wenn die beabsichtigte Bearbeitung von Personendaten ein hohes Risiko für die Betroffenen birgt. Das kann der Fall sein, wenn du besonders sensible Personendaten wie z.B. Gesundheitsdaten, politische oder religiöse Daten bearbeiten willst.

Du bist sicherlich einverstanden, dass eine solche Risikoabwägung nicht ganz ohne ist. Wir sind überzeugt, unsere Checkliste und Vorlage helfen dir weiter. Das Ganze natürlich getreu unserem Motto: Einfache Worte, einfach erklärt.

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